RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 675, 666Erweiterte Kontorechenschaftspflicht der Bank bei glaubhaft gemachten Manipulationen an Überweisungsträgern
BGB§ 675
BGB§ 666
OLG Schleswig, Urt. v. 18.11.1999 – 5 U 264/97, NJW-RR 2000, 780OLG SchleswigUrt.18.11.19995 U 264/97NJW-RR 2000, 780
Leitsatz:
Zwar erfüllt die Bank ihre Kontoauskunftspflicht regelmäßig durch die Erteilung von Kontoauszügen sowie periodischen Rechnungsabschlüssen mit Saldomitteilung; darüber hinaus ist sie aber zu weiteren Erklärungen verpflichtet, soweit die vom Kunden gewünschten Informationen (hier: Konkursverwalter, der konkrete Verdachsmomente darlegt, daß die Bank nicht auf das bei ihr geführte Gemeinschuldnerkonto lautende Überweisungsaufträge auftragswidrig diesem Konto gutgebracht hat) aus den übersandten Kontoauszügen nicht ersichtlich sind. Das Bankgeheimnis steht einer Konkretisierung der einzelnen Überweisungsträger nicht entgegen.