RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 273, 320, 398, 607Kein Einwendungsdurchgriff des Grundstückskäufers gegen die finanzierende Bank bei Verrechnung der Valuta mit Ansprüchen der Bank gegen den Verkäufer
BGB§ 273
BGB§ 320
BGB§ 398
BGB§ 607
BGH, Urt. v. 19.05.2000 – V ZR 322/98 (OLG Köln), ZIP 2000, 1098 = WM 2000, 1287 = ZfIR 2000, 514 = EWiR 2000, 663 (Mues)BGHUrt.19.5.2000V ZR 322/98ZIP 2000, 1098WM 2000, 1287ZfIR 2000, 514EWiR 2000, 663 (Mues)OLG Köln
Amtliche Leitsätze:
1. Dem Käufer eines Grundstücks stehen gegenüber dem Darlehensgeber Einwendungen aus dem Kaufvertrag nicht deshalb zu, weil dieser das Darlehen nur unter der Bedingung gewährt hatte, daß die Valuta mit einem ihm gegen den Verkäufer zustehenden Anspruch verrechnet wird.
2. Der Darlehensnehmer hat das Darlehen nicht empfangen, wenn es aufgrund einer Abrede zwischen Darlehensgeber und Verkäufer sowie zwischen Verkäufer und Darlehensnehmer (Käufer) verrechnet werden sollte und der Kaufvertrag nichtig ist.
3. Der Käufer kann gegenüber dem Anspruch des Darlehensgebers mit einem ihm vom Verkäufer abgetretenen Anspruch auf Eigentumsverschaffung kein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn dem Darlehensgeber wegen des Kaufpreises gegen den Zedenten die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zusteht.