RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 649 Satz 2; AGBG § 9 Abs. 1Kein Haustürgeschäft bei Vertragsschluß in Wohnung des Verkäufers
HWiG§ 1
BGB§ 649
AGBG§ 9
BGH, Urt. v. 30.03.2000 – VII ZR 167/99 (OLG Brandenburg), ZIP 2000, 1057 = WM 2000, 1260BGHUrt.30.3.2000VII ZR 167/99ZIP 2000, 1057WM 2000, 1260OLG Brandenburg
Amtliche Leitsätze:
1. Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird.
2. Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern: „Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises …“ ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder der Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.