RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Landgerichte
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1; BGB § 167 Abs. 2Wirksame Bevollmächtigung eines Treuhänders zum Kreditvertragsabschluß für ein Bauherrenmodell auch ohne Einhaltung der Formerfordernisse nach § 4 VerbrKrG
VerbrKrG§ 4
BGB§ 167
LG Heidelberg, Urt. v. 01.04.1999 – 1 O 206/98 (rechtskräftig), EWiR 1999, 573 (Streit)LG HeidelbergUrt.1.4.19991 O 206/98rechtskräftigEWiR 1999, 573 (Streit)
Leitsätze:
1. Eine unwiderrufliche Vollmacht zum Abschluß von Darlehensverträgen muß nur dann die Angaben des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG enthalten, wenn bei der Erteilung der Vollmacht bereits der Abschluß eines in seinen Konditionen bestimmten Kreditvertrages beabsichtigt ist.
2. Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen bestehen nur im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmetatbestände Aufklärungspflichten der finanzierenden Kreditinstitute, die daher regelmäßig mangels entsprechender Pflichten auch nicht über § 278 BGB für unzutreffende Angaben Dritter haften.