ZBB 1999, 245

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung IV. Amtsgerichte BGB § 362Trotz Vorlage eines Sparbuchs kein Anspruch auf Auszahlung von Sparguthaben bei früher erfolgter und nicht eingetragener Barauszahlung BGB§ 362 AG Schöneberg, Urt. v. 20.08.1998 – 8 C 394/97, WM 1999, 1319AG SchönebergUrt.20.8.19988 C 394/97WM 1999, 1319

Leitsatz:

Einem Rückzahlungsanspruch auf Sparguthaben, der unter Vorlage eines Banksparbuchs geltend gemacht wird, kann eine frühere Barauszahlung entgegengehalten werden, die sich aus dem Handelsbuch der Bank ergibt.

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