RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Landgerichte
BGB §§ 242, 607, 666Auskunft über bankinternes Wertermittlungsgutachten
BGB§ 242
BGB§ 607
BGB§ 666
LG Nürnberg–Fürth, Urt. v. 29.04.1999 – 10 O 9840/98, WM 1999, 1458LG Nürnberg–FürthUrt.29.4.199910 O 9840/98WM 1999, 1458
Leitsätze:
1. Die Geltendmachung der Kosten für die Wertermittlung führt nicht zu einer Vereinbarung über eine von der Bank geschuldete Wertermittlung mit Außenwirkung, die dem Darlehensnehmer einen Anspruch auf Auskunft über die Wertermittlung gäbe; eine kreditgebende Bank ermittelt den Wert einer zu finanzierenden Eigentumswohnung nämlich grundsätzlich im eigenen Interesse und ohne Außenwirkung.
2. Eine darlehensvertragliche Auskunftspflicht über die bankinterne Wertermittlung setzt voraus, daß dem Darlehensnehmer ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen des behaupteten Mißverhältnisses zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert der finanzierten Eigentumswohnung zusteht.