RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Landgerichte
EGV Art. 189 Abs. 3; GG Art. 34, 14; BGB § 839; KWG § 6 Abs. 4Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie auch bei gegen die Richtlinie erhobener Nichtigkeitsklage vor dem EuGH
EGVArt. 189
GGArt. 34
GGArt. 14
BGB§ 839
KWG§ 6
LG Bonn, Urt. v. 16.04.1999 – 1 O 186/98 (rechtskräftig), ZIP 1999, 959LG BonnUrt.16.4.19991 O 186/98rechtskräftigZIP 1999, 959
Leitsätze:
1. Die Einlagensicherungsrichtlinie bezweckt (auch) die Verleihung individueller, konkret bestimmbarer Rechte an den einzelnen Anleger.
2. Unternimmt ein Mitgliedstaat keine Maßnahme zur fristgerechten Umsetzung einer EG-Richtlinie, so stellt dies auch dann einen haftungsbegründenden, qualifizierten Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht dar, wenn der Mitgliedstaat gegen die Richtlinie Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof erhebt.
3. Die EG-Einlagesicherungsrichtlinie schützt nicht lediglich Einlagen, die nach dem Ende der Umsetzungsfrist geleistet werden, sondern alle Einlagen, die zu diesem Zeitpunkt noch verfügbar sind, unabhängig davon wann die Einlage geleistet wurde.
4. § 6 Abs. 4 KWG verstößt weder gegen Verfassungs- noch Gemeinschaftsrecht.