ZBB 1999, 244

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung II. Oberlandesgerichte BGB §§ 990, 989; ScheckG Art. 21Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei Hereinnahme disparischer Schecks ohne Prüfung der Verfügungsberechtigung des Einreichers BGB§ 990 BGB§ 989 ScheckGArt. 21 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 02.06.1999 – 23 U 43/94, ZIP 1999, 1207OLG Frankfurt/M.Urt.2.6.199923 U 43/94ZIP 1999, 1207

Leitsatz:

Eine Bank verletzt grob fahrlässig ihre Sorgfaltspflichten, wenn sie bei der Hereinnahme disparischer Inhaberschecks die Verfügungsberechtigung des Einreichers nicht prüft, da es einen jahrzehntealten Handelsbrauch gibt, nach dem Inhaberschecks im Geschäftsverkehr zahlungshalber nicht weitergegeben werden.

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