ZBB 1999, 241

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung II. Oberlandesgerichte BGB § 875; KostO § 2 Nr. 1; GBO §§ 15, 19Zur Frage der Antragstellerhaftung der Bank bei Erteilung einer Löschungsbewilligung für Grundschuld BGB§ 875 KostO§ 2 GBO§ 15 GBO§ 19 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.09.1998 – 10 W 82/98 (rechtskräftig), WM 1999, 1274OLG DüsseldorfBeschl.8.9.199810 W 82/98rechtskräftigWM 1999, 1274

Leitsatz:

Beantragt der nach § 15 GBO bevollmächtigte Notar unter Vorlage einer Löschungsbewilligung der Gläubigerbank bei dem Grundbuchamt die Löschung einer Grundschuld, so kommt für die damit verbundenen Kosten eine Antragstellerhaftung der Bank nicht in Betracht, wenn sich aus dem dem Antrag beigefügten Grundstückskaufvertrag ergibt, daß nur die daran beteiligten Parteien die für die lastenfreie Grundstücksübertragung erforderlichen Grundbucheintragungen beantragen.

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