RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
II. Oberlandesgerichte
BGB §§ 278, 607Zur Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank bei steuersparenden Erwerbermodellen
BGB§ 278
BGB§ 607
OLG München, Urt. v. 18.02.1997 – 5 W 3408/96, WM 1999, 1416OLG MünchenUrt.18.2.19975 W 3408/96WM 1999, 1416
Leitsätze:
1. Eine finanzierende Bank schafft mit der Überlassung der Formulare für „Selbstauskunft“ an einen Finanzierungsvermittler keinen besonderen Gefährdungstatbestand, der eine Aufklärungspflicht auslöst. Daraus kann nämlich nicht geschlossen werden, daß die Bank die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens für einen Erwerber im Interesse von Kaufinteressenten geprüft und für gut befunden hat.
2. Selbst wenn ein Kreditvermittler als Verhandlungsgehilfe einer Bank anzusehen ist, beschränkt sich die Zurechnung nur auf die Anbahnung des Kreditvertrages. Dazu gehören nicht Angaben des Kreditvermittlers über die Belastung des Erwerbers wegen Miethöhe und Steuerrückerstattungen.