RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
VerbrKrG §§ 1, 4; AbzG § 6; BGB §§ 535, 554Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Übernahme eines vor dessen Inkrafttreten abgeschlossenen Leasingvertrages
VerbrKrG§ 1
VerbrKrG§ 4
AbzG§ 6
BGB§ 535
BGB§ 554
BGH, Urt. v. 26.05.1999 – VIII ZR 141/98 (OLG Naumburg), ZIP 1999, 1169 = WM 1999, 1412BGHUrt.26.5.1999VIII ZR 141/98ZIP 1999, 1169WM 1999, 1412OLG Naumburg
Amtliche Leitsätze:
1. Das Verbraucherkreditgesetz ist auf die Übernahme eines Kreditvertrages durch einen Verbraucher jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn die Vertragsübernahme im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung zustande kommt (im Anschluß an BGHZ 129, 371 = ZIP 1995, 996, dazu EWiR 1995, 927 (Bülow)).
2. Auf eine nach dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes vereinbarte Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrages durch einen Verbraucher ist das Verbraucherkreditgesetz auch dann anwendbar, wenn der übernommene Leasingvertrag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist und auch nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes fiel (Fortführung von BGHZ 129, 371 = ZIP 1995, 996).
3. Eine Vertragsübernahmevereinbarung genügt dem Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG nicht, wenn die schriftliche Übernahmeerklärung des Verbrauchers nicht den Inhalt des zu übernehmenden Vertrages wiedergibt.