ZBB 2025, 209

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2025 AufsätzePhilipp Maume*

Ein neues Haus für die Kryptoaufsicht

Der deutsche Gesetzgeber hat sich bezüglich der Durchführung der MiCAR-Verordnung für eine große Lösung entschieden und mit dem im Dezember 2024 (endlich) verabschiedeten Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) das Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KMAG) geschaffen. Damit tritt ein drittes Stammgesetz, in diesem Fall für die Kryptomärkte, neben das KWG und das WpIG. Auch wenn das KMAG und die im Rahmen seiner Einführung geänderten Vorschriften in KWG und WpIG teils handwerkliche Schwächen haben, hat der Gesetzgeber an verschiedenen Stellen die richtigen Grundsatzentscheidungen getroffen und der Kryptoaufsicht damit ein „neues Haus“ gebaut. Zu hoffen bleibt, dass die bestehenden Baumängel alsbald behoben werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung und unionsrechtlicher Hintergrund
  • II. Gesetzgebungsgeschichte
  • III. Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
    • 1. Ein neues Stammgesetz als „große Lösung“
      • 1.1 Grundsatzentscheidung
      • 1.2 Unstimmigkeiten
      • 1.3 Folgeprobleme
    • 2. Überblick über das KMAG
    • 3. Anwendungsbereich
      • 3.1 Durchführung der MiCAR
      • 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich
    • 4. Rechtsfolgen und Haftung
      • 4.1 Haftung bei fehlendem Whitepaper
      • 4.2 Keine Haftung für unterbliebene oder fehlerhafte Ad-hoc-Meldung
      • 4.3 Strafvorschriften
      • 4.4 Bußgeldvorschriften
  • IV. Kryptographisches Instrument und qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft
    • 1. Hintergrund
    • 2. Definition
      • 2.1 Allgemein
      • 2.2 Keine Kryptowerte „im Anwendungsbereich“ der MiCAR
      • 2.3 Keine Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes
    • 3. Zusammenspiel von KWG und WpIG
    • 4. Unionsrechtliche Aspekte
      • 4.1 Verstoß gegen Vollharmonisierung?
      • 4.2 Kein EU-Passporting
    • 5. Doppeltes Aufsichtsregime
    • 6. Reformvorschlag
  • V. Übergangsvorschriften
    • 1. Grandfathering für Kryptowerte-Dienstleister
    • 2. Vereinfachtes Verfahren
  • VI. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur., S.J.D. (La Trobe), Inhaber der Associate Professorship Corporate Governance and Capital Markets Law an der TUM School of Management, München. Der Autor war als Sachverständiger des BT-Finanzausschusses am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

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