RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2021
RechtsprechungBundesgerichtshofStPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1; PUAG § 22 Abs. 1Entbindung des Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht durch Insolvenzverwalter („Wirecard“)
StPO§ 53
PUAG§ 22
BGH, Beschl. v. 27.01.2021 – StB 44/20, BB 2021, 622 = ECLI:DE:BGH:2021:270121BSTB44.20.0 = WM 2021, 387 = ZInsO 2021, 494 = ZIP 2021, 475BGHBeschl.27.1.2021StB 44/20BB 2021, 622ECLI:DE:BGH:2021:270121BSTB44.20.0WM 2021, 387ZInsO 2021, 494ZIP 2021, 475
Amtliche Leitsätze:
1. Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.
ZBB 2021, 226
2. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind.
3. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft.