RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 488 Abs. 1 Satz 2; BNotO § 18 Abs. 2Zum Anscheinsbeweis der Einigung zweier Banken über einen Forderungsübergang bei Auftreten einer Bank gegenüber dem Bankkunden als neue Forderungsinhaberin
BGB§ 488
BNotO§ 18
OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 01.12.2017 – 8 U 1278/17 (LG Leipzig), ZIP 2018, 865 = WM 2018, 424OLG DresdenHinweisbeschl.1.12.20178 U 1278/17ZIP 2018, 865WM 2018, 424LG Leipzig
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Umstand, dass eine Bank gegenüber einem Bankkunden als neue Forderungsinhaberin auftritt, führt auch im Zusammenspiel mit dem weiteren Umstand, dass diejenige Bank, die bislang Forderungsinhaberin war, keine Forderungen gegen den Bankkunden erhebt, nicht zu einem Anscheinsbeweis des Inhalts, dass sich die beiden Banken über einen Forderungsübergang einig geworden sein müssen.
2. Die Ladung eines Notars als Zeugen zur Auskunft über den Inhalt eines Notarvertrags ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die beweisbelastete Partei bereits mitgeteilt hat, dass sie keine Schweigepflichtsentbindungserklärung beschaffen kann, weil sich die Parteien des Notarvertrags hierauf nicht verständigen können.