RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2017
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 357 Abs. 4 a. F., § 280 Abs. 1Zum Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Widerruf eines Darlehens mit nicht ordnungsgemäßer Belehrung
BGB a.F.§ 357
BGB§ 280
OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.03.2017 – 17 U 52/16 (nicht rechtskräftig; LG Karlsruhe), ZIP 2017, 713OLG KarlsruheUrt.14.3.201717 U 52/16nicht rechtskräftigZIP 2017, 713LG Karlsruhe
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten kann im Falle des Widerrufs eines Darlehensvertrags jedenfalls bis zum 11. 6. 2014 nicht aus § 280 Abs. 1 BGB wegen der pflichtwidrigen Erteilung einer falschen Widerrufsbelehrung gestützt werden. Ein solcher Anspruch ist durch § 357 Abs. 4 BGB in der bis zum 11. 6. 2014 geltenden Fassung ausgeschlossen.
2. Die Ablehnung der Bank, die Wirksamkeit des Widerrufs zu bestätigen, begründet weder einen Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB noch gerät die Bank dadurch in Verzug. Letzterem steht bereits ihr Leistungsverweigerungsrecht entgegen.