RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2016
RechtsprechungIII. Oberlandesgerichte
BGB §§ 307 ff., § 309 Nr. 5, § 675k Abs. 2 Satz 5Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte, soweit die Bank nicht zur Entsperrung oder Ersetzung verpflichtet ist
BGB§§ 307 ff.
BGB§ 309
BGB§ 675k
OLG Köln, Urt. v. 10.02.2016 – 13 U 45/15 (LG Köln), ZIP 2016, 613 = WM 2016, 354OLG KölnUrt.10.2.201613 U 45/15ZIP 2016, 613WM 2016, 354LG Köln
Leitsatz der Redaktion:
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts für Zahlungsverkehrskarten enthaltene Bestimmung, wonach dem Kunden das Entgelt für eine Ersatzkarte nur berechnet wird, wenn er die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist, ist wirksam.