ZBB 2016, 212

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 RechtsprechungIII. Oberlandesgerichte BGB §§ 307 ff., § 309 Nr. 5, § 675k Abs. 2 Satz 5Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte, soweit die Bank nicht zur Entsperrung oder Ersetzung verpflichtet ist BGB§§ 307 ff. BGB§ 309 BGB§ 675k OLG Köln, Urt. v. 10.02.2016 – 13 U 45/15 (LG Köln), ZIP 2016, 613 = WM 2016, 354OLG KölnUrt.10.2.201613 U 45/15ZIP 2016, 613WM 2016, 354LG Köln

Leitsatz der Redaktion:

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts für Zahlungsverkehrskarten enthaltene Bestimmung, wonach dem Kunden das Entgelt für eine Ersatzkarte nur berechnet wird, wenn er die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist, ist wirksam.

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