ZBB 2016, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 RechtsprechungII. Bundesgerichtshof InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 358 Abs. 4 Satz 3 a. F. = § 358 Abs. 4 Satz 5Insolvenzaufrechnung der wechselseitigen Forderungen nach Widerruf eines verbundenen Darlehensgeschäfts InsO§ 95 InsO§ 96 BGB a.F.§ 358 BGB§ 358 BGH, Urt. v. 03.03.2016 – IX ZR 132/15 (LG Dresden), ZIP 2016, 678 = ECLI:DE:BGH:2016:030316UIXZR132.15.0 = WM 2016, 620 = ZInsO 2016, 690 +BGHUrt.3.3.2016IX ZR 132/15ZIP 2016, 678ECLI:DE:BGH:2016:030316UIXZR132.15.0WM 2016, 620ZInsO 2016, 690LG Dresden

Amtliche Leitsätze:

1. Hängen beide Forderungen von derselben Bedingung ab, ist eine Aufrechnung nach § 95 Abs. 1 InsO auch dann zulässig, wenn es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Erklärung handelt (Ergänzung zu BGHZ 160, 1).
2. Durch den Eintritt des Darlehensgebers in das Rückabwicklungsverhältnis nach Widerruf eines verbundenen Geschäfts erlöschen die Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer und des Darlehensgebers gegen den Verbraucher kraft Gesetzes, soweit das Darlehen dem Unternehmer zugeflossen ist. Dies gilt auch in der Insolvenz des Verbrauchers.

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