RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2016
RechtsprechungI. Europäischer Gerichtshof
RL 2005/56/EG Art. 2, 4, 14; RL 78/855/EWG Art. 15Zum auf Nachranganleihen der übertragenden Gesellschaft anwendbaren Recht bei grenzüberschreitender Verschmelzung („KA Finanz“)
RL 2005/56/EGArt. 2
RL 2005/56/EGArt. 4
RL 2005/56/EGArt. 14
RL 78/855/EWGArt. 15
EuGH, Urt. v. 07.04.2016 – Rs C-483/14 (EuGH GA; Oberster Gerichtshof (Österreich)), ZIP 2016, 712EuGHUrt.7.4.2016Rs C-483/14ZIP 2016, 712EuGH GAOberster Gerichtshof (Österreich)
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):
1. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass
- nach einer grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf die Auslegung, die Erfüllung der Verpflichtungen und die Arten des Erlöschens eines von der übertragenden Gesellschaft geschlossenen Anleihevertrags wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden dasselbe Recht anzuwenden ist wie das vor der Verschmelzung auf diesen Vertrag anzuwendende Recht;
- für den Schutz der Gläubiger einer übertragenden Gesellschaft in einem Fall wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden weiterhin die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts gelten, dem diese Gesellschaft unterlag.
2. Art. 15 der Dritten RL 78/855/EWG ist dahin auszulegen, dass danach dem Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten ZBB 2016, 210verbunden, jedoch keine Aktien sind, Rechte verliehen werden, nicht aber ihrer Emittentin.