RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
III. Landesarbeitsgerichte
BGB §§ 488, 305, 307 Abs. 1, 2, § 310 Abs. 1 Satz 2, § 812Wirksamkeit von Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen mit Unternehmern (hier: Bauträger)
BGB§ 488
BGB§ 305
BGB§ 307
BGB§ 310
BGB§ 812
ZBB 2015, 208
LG München I, Urt. v. 22.08.2014 – 22 O 21794/13 (rechtskräftig), ZIP 2015, 967LG München IUrt.22.8.201422 O 21794/13rechtskräftigZIP 2015, 967
Leitsatz der Redaktion:
Soweit der BGH in seinen Entscheidungen vom 13. 5. 2014 (ZIP 2014, 1266 und 1369) eine Entgeltklausel für die Bearbeitung von Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam erklärt hat, weil damit Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, die die Bank überwiegend im eigenen Interesse erbringt, kann diese Wertung nicht ohne weiteres auf Unternehmerkredite übertragen werden. Denn die mit der Einräumung eines Kontokorrent- bzw. Avalkredits für einen kaufmännischen Gewerbebetrieb, insbesondere für ein Bauträgergeschäft, verbundenen Tätigkeiten der Bank dienen nach den im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen den existentiellen Geschäftsinteressen des Darlehensnehmers mindestens ebenso wie den Geschäftsinteressen der Bank.