RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
II. Oberlandesgerichte
BGB a. F. §§ 355 ff., 346 ff., 491, 495Keine Verwirkung des Widerrufsrechts nach unwirksamer Belehrung allein wegen 3 Jahre zurückliegender Rückführung des Darlehens
BGB a.F.§§ 355 ff.
BGB a.F.§§ 346 ff.
BGB a.F.§ 491
BGB a.F.§ 495
OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.04.2015 – 17 U 57/14 (nicht rechtskräftig; LG Karlsruhe), ZIP 2015, 1011OLG KarlsruheUrt.14.4.201517 U 57/14nicht rechtskräftigZIP 2015, 1011LG Karlsruhe
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Darlehensnehmer verwirkt sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung nicht allein dadurch, dass die Finanzierung der verbundenen Kapitalanlage bereits über drei Jahre vollständig zurückgeführt ist.
2. Auf ein Vertrauen auf den Bestand der Verträge im Rahmen des „Umstandsmoments“ kann sich der Darlehensgeber jedenfalls dann nicht mehr berufen, wenn höchstrichterliche Entscheidungen die Unwirksamkeit der von ihm verwendeten Widerrufsbelehrung feststellen.