ZBB 2015, 207

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 Rechtsprechung II. Oberlandesgerichte BGB a. F. §§ 355 ff., 346 ff., 491, 495Keine Verwirkung des Widerrufsrechts nach unwirksamer Belehrung allein wegen 3 Jahre zurückliegender Rückführung des Darlehens BGB a.F.§§ 355 ff. BGB a.F.§§ 346 ff. BGB a.F.§ 491 BGB a.F.§ 495 OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.04.2015 – 17 U 57/14 (nicht rechtskräftig; LG Karlsruhe), ZIP 2015, 1011OLG KarlsruheUrt.14.4.201517 U 57/14nicht rechtskräftigZIP 2015, 1011LG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Darlehensnehmer verwirkt sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung nicht allein dadurch, dass die Finanzierung der verbundenen Kapitalanlage bereits über drei Jahre vollständig zurückgeführt ist.
2. Auf ein Vertrauen auf den Bestand der Verträge im Rahmen des „Umstandsmoments“ kann sich der Darlehensgeber jedenfalls dann nicht mehr berufen, wenn höchstrichterliche Entscheidungen die Unwirksamkeit der von ihm verwendeten Widerrufsbelehrung feststellen.

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