RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
RVG § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 1, 2Zu den Gebühren bei Beauftragung eines Anwalts durch Immobilienfondsgesellschafter zu gemeinsamer Prospekthaftungsklage gegen Fondsinitiator
RVG§ 7
RVG§ 15
RVG§ 2
BGH, Urt. v. 08.05.2014 – IX ZR 219/13 (LG Bremen), ZIP 2014, 1144BGHUrt.8.5.2014IX ZR 219/13ZIP 2014, 1144LG Bremen
Amtlicher Leitsatz:
Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.