ZBB 2014, 187

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2014 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof RVG § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 1, 2Zu den Gebühren bei Beauftragung eines Anwalts durch Immobilienfondsgesellschafter zu gemeinsamer Prospekthaftungsklage gegen Fondsinitiator RVG§ 7 RVG§ 15 RVG§ 2 BGH, Urt. v. 08.05.2014 – IX ZR 219/13 (LG Bremen), ZIP 2014, 1144BGHUrt.8.5.2014IX ZR 219/13ZIP 2014, 1144LG Bremen

Amtlicher Leitsatz:

Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.

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