RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1, § 675 Abs. 1Prüfungspflicht einer anlageberatenden Bank bezüglich des Umfangs einer im Anlageprospekt aufgeführten Mietbürgschaft
BGB§ 280
BGB§ 675
OLG Frankfurt, Urt. v. 25.01.2012 – 9 U 71/10 (rechtskräftig; LG Frankfurt/M.), MDR 2012, 535OLG FrankfurtUrt.25.1.20129 U 71/10rechtskräftigMDR 2012, 535LG Frankfurt/M.
Leitsatz:
Nimmt die anlageberatende Bank die Beratung auf der Grundlage eines Anlageprospekts vor und ist der Prospekt fehlerhaft, hat sie den Anleger falsch beraten. Für ihren Vortrag, sie habe den Prospektfehler (hier: Umfang einer Mietbürgschaft) nicht erkennen können, ist die Bank darlegungs- und beweispflichtig. Da die Bank bei einem Beratungsvertrag zu mehr als nur einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet ist, kann dies im Einzelfall bedeuten, dass sie verpflichtet ist, den tatsächlichen Umfang der Mietbürgschaft über das Prospekt hinaus zu überprüfen.