RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2; GewStG § 7 Satz 1Keine Behandlung der Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler als Sonderbetriebseinnahmen
EStG§ 15
GewStG§ 7
BFH, Urt. v. 14.03.2012 – X R 24/10 (FG Kiel), BB 2012, 1337 = DB 2012, 1075BFHUrt.14.3.2012X R 24/10BB 2012, 1337DB 2012, 1075FG Kiel
Amtliche Leitsätze:
1. Vergütungen, die ein Vermittler von Beteiligungen an Personengesellschaften (Publikums-KG) von einem Dritten (Emissionshaus) für die Zeichnung eigener Beteiligungen an diesen Gesellschaften erhält („Eigenprovisionen“), sind regelmäßig Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit. Sie sind nicht in der Gewinnermittlung der KG (als Sonderbetriebseinnahmen oder Minderung der anteilig auf den Zeichner entfallenden Anschaffungskosten) zu berücksichtigen.
2. Auch Vergütungen, die der Vermittler dafür erhält, dass er Dritten Anteile an solchen Publikums-KG vermittelt, an denen er auch selbst beteiligt ist („Fremdprovisionen“), sind Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit.