RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2011
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 280Zur Aufklärungspflicht bei Sicherung der Darlehensfinanzierung einer Fondsbeteiligung durch Globalgrundschuld auf dem Fondsgrundstück
BGB§ 280
OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.03.2011 – 17 U 51/10 (nicht rechtskräftig; LG Baden–Baden), ZIP 2011, 905 (LS)OLG KarlsruheUrt.30.3.201117 U 51/10nicht rechtskräftigZIP 2011, 905 (LS)LG Baden–Baden
Leitsatz:
Die Sicherung der den Gesellschaftern eines geschlossenen Immobilienfonds zur Finanzierung ihrer Einlagen gewährten Darlehen mittels einer bereits von den Gründungsgesellschaftern zu Lasten des Fondsgrundstück bestellten Globalgrundschuld begründet zwar einen besonderen Gefährdungstatbestand, über den der Darlehensnehmer aufzuklären ist. Wird der Anleger jedoch im Fondsprospekt hinreichend deutlich auf die dingliche Mithaftung des gemeinsamen Vermögens aller Gesellschafter für die Privatverbindlichkeiten der einzelnen Gesellschafter hingewiesen, so ist er über dieses Risiko ausreichend aufgeklärt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Bank, den Darlehensnehmer auch auf den aus wirtschaftlichen Erwägungen der Gesellschafter folgenden Druck hinzuweisen, sich mit ihrem persönlichen Vermögen für eine Ablösung notleidender Kredite anderer Mitgesellschafter einsetzen zu müssen, besteht deshalb nicht.