RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1Keine Aufklärungspflicht einer Bank über ihre Gewinnmarge bei der Empfehlung von Zertifikaten aus eigenem Bestand („Lehman Brothers“)
BGB§ 280
OLG Hamburg, Urt. v. 23.04.2010 – 13 U 117/09 (nicht rechtskräftig; LG Hamburg ZIP 2009, 1948), ZIP 2010, 973OLG HamburgUrt.23.4.201013 U 117/09nicht rechtskräftigZIP 2010, 973LG HamburgZIP 2009, 1948
Leitsätze:
1. Die Kick-back-Rechtsprechung des BGH ist nicht auf Fälle übertragbar, in denen eine Bank zu einer Anlage in Zertifikate rät, die sie zuvor von einem Dritten erworben hat und mit der sie eine Gewinnspanne realisieren will.
2. Die beratende Bank ist nicht verpflichtet, den Anleger zusätzlich zu einem Hinweis auf das Emittentenrisiko darüber zu informieren, dass diese Anleihe nicht einem Einlagensicherungssystem unterliegt.
3. Auf die Bonität der Lehman Brothers B.V. bzw. der Lehman Brothers Inc. als Muttergesellschaft der Emittentin und Garantin konnte im Oktober 2007 noch vertraut werden.