RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
HGB § 18 Abs. 2 Satz 1Zur Irreführung durch Aufnahme einer Ortsangabe in den Namen einer Firma
HGB§ 18
OLG München, Beschl. v. 28.04.2010 – 31 Wx 117/09 (LG München I), DStR 2010, 991OLG MünchenBeschl.28.4.201031 Wx 117/09DStR 2010, 991LG München I
Leitsätze:
1. Die Aufnahme einer Ortsangabe in den Namen einer Firma stellt, gleich ob diese in attributiver oder substantivischer Form erfolgt, in der Regel nicht allein deshalb einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot dar, weil die Firma keine führende oder besondere Stellung in dem Ort nachgewiesen hat. Anderes kann gelten, wenn zusätzliche Angaben in dem Firmennamen die Berühmung einer solchen besonderen Stellung nahelegen.
2. Die Firma „Münchner Hausverwaltung GmbH“ für eine Gesellschaft mit Sitz in einer Münchner Nachbargemeinde ist eintragungsfähig; auf eine führende oder besonder Stellung der Gesellschaft im Wirtschaftsraum München kommt es nicht an.