RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 323, 346; InsO § 105Kein Rücktritt eines Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag nach Insolvenz des Arbeitgebers
BGB§ 323
BGB§ 346
InsO§ 105
LAG Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2010 – 9 Sa 1138/09 (nicht rechtskräftig; ArbG Solingen), ZIP 2010, 1099LAG DüsseldorfUrt.19.3.20109 Sa 1138/09nicht rechtskräftigZIP 2010, 1099ArbG Solingen
Leitsätze:
1. Ein Aufhebungsvertrag, in dem der Arbeitgeber sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, ist regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag (im Anschluss an BAG v. 25. 6. 1987, NZA 1988, 466).
2. Der Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag führt nicht zu dessen Unwirksamkeit, kann aber einen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers begründen.
3. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitnehmer nicht mehr von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten. Dies ergibt sich aus einer analogen Anwendung des § 105 Satz 2 InsO.