RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1Zu den Aufklärungspflichten einer Bank bei der Empfehlung von Investmentzertifikaten („Lehman Brothers“)
BGB§ 280
OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 04.03.2010 – 3 U 9/10 (LG Hannover), ZIP 2010, 876OLG CelleHinweisbeschl.4.3.20103 U 9/10ZIP 2010, 876LG Hannover
Leitsätze:
1. Bei der Beratung über eine Anlage in Lehman-Zertifikate im Juni 2007 musste die Bank nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Insolvenz der Emittentin und ihrer Garantin, der Lehman Brothers Holding Inc., hinweisen. Mit einem Totalverlust war aus damaliger Sicht nicht zu rechnen.
2. Eine Bank ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen anleger- und objektgerechten Beratung nicht verpflichtet, über ihren Gewinn bzw. die Gewinnmarge aufzuklären, da es offensichtlich ist, dass die Bank mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
3. Gewährt die Emittentin der Bank, die die Zertifikate an den Anleger verkauft, einen Rabatt auf den Ausgabepreis, handelt es sich nicht um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung i. S. d. BGH-Rechtsprechung.