RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
InsO §§ 20, 97, 290 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 320Keine Restschuldbefreiung bei unterlassener Anzeige des Insolvenzschuldners über den Erwerb von GmbH-Anteilen und die Übernahme des Geschäftsführeramts
InsO§ 20
InsO§ 97
InsO§ 290
ZPO§ 320
BGH, Beschl. v. 15.04.2010 – IX ZB 175/09 (LG Potsdam), ZIP 2010, 1042 = ZInsO 2010, 926BGHBeschl.15.4.2010IX ZB 175/09ZIP 2010, 1042ZInsO 2010, 926LG Potsdam
Amtliche Leitsätze:
1. Der Schuldner hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme des Geschäftsführeramts unverzüglich anzuzeigen. Für die Annahme eines Verstoßes gegen seine Auskunftspflicht ist es ohne Bedeutung, wenn der Schuldner aus seiner Tätigkeit im Ergebnis keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat.
2. Mit der Gehörsrüge kann die Bindungswirkung des Tatbestands auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht ausgeräumt werden.