RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
AnfG § 1 Abs. 1, § 3Keine isolierte Gläubigeranfechtung der Vorausabtretung von Kostenerstattungsansprüchen
AnfG§ 1
AnfG§ 3
BGH, Urt. v. 11.03.2010 – IX ZR 104/09 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2010, 793BGHUrt.11.3.2010IX ZR 104/09ZIP 2010, 793OLG Frankfurt/M.
Leitsätze:
1. Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272). (Amtlicher Leitsatz)
2. Bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmal der „Rechtshandlung“ im Rahmen der Gläubigeranfechtung nach dem AnfG darf diese nicht für sich betrachtet werden, sondern nur im Rahmen des Gesamtvorgangs, der die Weggabe des Gegenstands aus dem Schuldnervermögen und damit die Vereitelung einer Zugriffsmöglichkeit bezweckt. Gegenstand der Anfechtung ist der gesamte, diesen Rechtserfolg auslösende Vorgang. (Leitsatz der ZIP-Redaktion)