RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
ZPO § 286Insolvenzanfechtung der nachträglichen Besicherung einer Verbindlichkeit des Schuldners aus unerlaubter Handlung
ZPO§ 286
BGH, Urt. v. 18.03.2010 – IX ZR 57/09 (OLG Schleswig), ZIP 2010, 841 = DB 2010, 950 = NZG 2010, 594 = WM 2010, 851 = ZInsO 2010, 807BGHUrt.18.3.2010IX ZR 57/09ZIP 2010, 841DB 2010, 950NZG 2010, 594WM 2010, 851ZInsO 2010, 807OLG Schleswig
Amtliche Leitsätze:
1. Die nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch den Schuldner für eine Verbindlichkeit aus einer von ihm begangenen unerlaubten Handlung stellt eine entgeltliche Leistung dar; Gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis.
2. Das Beweisanzeichen der Inkongruenz ist gegeben, wenn der Schuldner nach Vornahme einer unerlaubten Handlung dem Gläubiger für die dadurch begründete Schadensersatzforderung eine Sicherung gewährt. Es bedarf der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob das Beweisanzeichen der Inkongruenz im konkreten Fall geeignet ist, den Nachweis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und seiner Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner zu erbringen.