RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
InsO §§ 13, 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1Unzulässigkeit eines nur hilfsweise gestellten Insolvenzantrags
InsO§ 13
InsO§ 20
InsO§ 287
BGH, Beschl. v. 11.03.2010 – IX ZB 110/09 (LG Köln), ZIP 2010, 888 = WM 2010, 898 = ZInsO 2010, 828BGHBeschl.11.3.2010IX ZB 110/09ZIP 2010, 888WM 2010, 898ZInsO 2010, 828LG Köln
Amtlicher Leitsatz:
Einem Schuldner ist es verwehrt, sich gegen den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hauptsächlich mit dem Einwand zu verteidigen, der Antrag sei unzulässig oder unbegründet, und nur hilfsweise für den Fall, dass das Insolvenzgericht den Antrag des Gläubigers für zulässig und begründet hält, einen eigenen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.