RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
GmbHG § 32b; InsO § 19Kapitalersetzendes Darlehen eines Aktionärs aufgrund Finanzierungsverantwortung auch bei nur mittelbarer Verfügungsmacht über 25 % des Aktienkapitals
GmbHG§ 32b
InsO§ 19
OLG Köln, Urt. v. 05.02.2009 – 18 U 171/07 (LG Bonn), ZIP 2009, 808OLG KölnUrt.5.2.200918 U 171/07ZIP 2009, 808LG Bonn
Leitsätze:
1. Finanzierungsverantwortung i. S. der Rechtsprechung zum kapitalersetzenden Aktionärsdarlehen kann auch einen Aktionär treffen, der persönlich weniger als 25 % des Aktienkapitals hält, wenn er mittelbar über zumindest dieses Aktienkapital verfügen kann.
2. Eine Finanzierungszusage, die nicht im Insolvenzfall gilt, ist im Rahmen eines Überschuldungstatus nur so lange als Aktiva zu bewerten, wie eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beweislast hierfür trägt derjenige, der sich auf die positive Fortführungsprognose beruft.