ZBB 2009, 230

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 Rechtsprechung III. Andere Bundesgerichte EStG § 15a Abs. 1; HGB §§ 120 Abs. 2, 167 Abs. 2, 171, 172Forderungscharakter eines aktivistischen „Darlehenskonto“ im sog. Vier-Konten-Modell EStG§ 15a HGB§ 120 HGB§ 172 BFH, Urt. v. 16.10.2008 – IV R 98/06 (FG Hamburg), DB 2009, 429 = DStR 2009, 212BFHUrt.16.10.2008IV R 98/06DB 2009, 429DStR 2009, 212FG Hamburg

Amtliche Leitsätze:

1. Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen, nicht voll eingezahlten Hafteinlage eine weitere Bareinlage, so kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge herbeiführen, dass die Einlage nicht mit der eingetragenen Haftsumme zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres Wertes die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos verhindert und auf diese Weise nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zur Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten führt (Anschluss an Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 IV R 38/05, BFHE 219, 136).
2. Wird das im Rahmen eines sog. Vier-Konten-Modells eingerichtete „Darlehenskonto“ eines Gesellschafters infolge von gesellschaftsvertraglich nicht vorgesehenen Auszahlungen negativ, so weist das nunmehr aktivische „Darlehenskonto“ eine Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter aus mit der Folge, dass es in die Ermittlung des Kapitalkontos des Kommanditisten nach § 15a Abs. 1 EStG nicht einzubeziehen ist.

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