RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 307, 768; VOB/B § 17Unwirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Bauvertrag bei Sicherungsumfang von mehr als 15 % durch Überschneidung mit Gewährleistungsbürgschaft
BGB§ 307
BGB§ 768
VOB/B§ 17
LG Wuppertal, Urt. v. 18.10.2007 – 17 O 88/07 (rechtskräftig), ZfIR 2008, 251LG WuppertalUrt.18.10.200717 O 88/07rechtskräftigZfIR 2008, 251
Leitsätze:
1. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in AGB ist unwirksam, wenn sie durch Überschneidung mit dem Sicherungszweck einer nach Abnahme zu stellenden Gewährleistungssicherheit zumindest vorübergehend zu einem kumulierten Anspruch auf Stellung von Sicherheiten in einem Umfang von mehr als 10 % des Werklohns führt.
2. Eine Sicherungsabrede in AGB, die die Stellung einer Bürgschaft unter Ausschluss der Rechte des Bürgen aus § 768 BGB vorsieht, ist unwirksam.
3. Auch wenn der Bürge entgegen der Sicherungsabrede nicht auf seine Rechte aus § 768 BGB verzichtet hat, führt die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zu einer Unwirksamkeit der Bürgschaft insgesamt.