RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AGB-Bk Nr. 8 Abs. 1; BGB § 166 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, § 818 Abs. 4, § 819; HGB § 355 Abs. 3; ZPO § 114Zum Missbrauchsrisiko beim so genannten Phishing
AGB-BkNr. 8
BGB§ 166
BGB§ 280
BGB§ 812
BGB§ 818
BGB§ 819
HGB§ 355
ZPO§ 114
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.01.2008 – 17 U 185/07 (rechtskräftig), WM 2008, 632OLG KarlsruheBeschl.22.1.200817 U 185/07rechtskräftigWM 2008, 632
Leitsätze:
1. Die überweisende Bank kann sich bei Fehlbuchungen in Folge von „password fishing“ (Phishing) jedenfalls dann auf das Stornorecht nach Nr. 8 AGB-Bk berufen, wenn es sich um eine Hausüberweisung handelt, sie also zugleich Empfängerbank ist. In diesem Fall steht ihr hinsichtlich der Fehlbuchungen grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu.
2. Hinweis- und Warnpflichten der Bank gegenüber ihren Kunden auf Gefahren des Online-Bankings sollen nicht denjenigen schützen, der als Teil des kriminellen Systems – wenn auch gutgläubig – sein Konto als Empfängerkonto zur Verfügung stellt und durch die Rückbuchungen der Fehlüberweisungen einen Schaden erleidet.