RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 311Prospektverantwortung eines Prominenten als Werbeträger für eine Kapitalanlage
BGB§ 311
LG Mosbach, Urt. v. 15.08.2007 – 1 O 135/06, ZIP 2008, 745LG MosbachUrt.15.8.20071 O 135/06ZIP 2008, 745
ZBB 2008, 199
Leitsatz:
Prospektverantwortlicher der bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung kann auch sein, wer als Werbeträger für eine Kapitalanlage in prospektbegleitenden Produktinformationen auftritt. Prospektverantwortlich ist ein solcher Werbeträger, wenn mit Hinweisen auf seine herausragende berufliche, fachliche, politische und allgemein anerkannte Stellung und Sachkunde die Seriosität der Anlage unterstrichen wird, und er zudem als Kontrollinstanz für die Anlage dargestellt wird.