RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3, § 280 Abs. 1Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Medienfonds
BGB§ 204
BGB§ 280
OLG München, Urt. v. 07.02.2008 – 19 U 3592/07, WM 2008, 581OLG MünchenUrt.7.2.200819 U 3592/07WM 2008, 581
Leitsätze:
1. Zu den Transparenzanforderungen an die Offenlegung von Sondervorteilen in den Prospekten von geschlossenen Medienfonds.
2. In den prospektierten Produktionskosten für Filme dürfen ohne ausdrücklichen Hinweis keine weiteren „weichen Kosten“, wie z. B. Erlösausfallversicherungen, enthalten sein.
3. Ob ein Mahnbescheid, der nur die Anspruchsbezeichnung „Schadensersatz aus Anlagenvertrag vom …“ enthält, eine zur Verjährungshemmung ausreichende Anspruchsindividualisierung für alle denkbaren Prospektfehler oder sonstigen Aufklärungsmängel darstellt, bleibt offen.