RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 488, 138Keine Sittenwidrigkeit der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen eines Mitdarlehensnehmers zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs
BGB§ 488
BGB§ 138
OLG Celle, Urt. v. 23.01.2008 – 3 U 180/07 (rechtskräftig), ZIP 2008, 637OLG CelleUrt.23.1.20083 U 180/07rechtskräftigZIP 2008, 637
Leitsätze:
1. Auch derjenige, der die Mithaftung für einen Kredit übernimmt, dessen Valuta einem Dritten (hier: Stiefsohn) zugewandt werden soll, kann ein eigenes Interesse an der Darlehensaufnahme haben und daher echter Mitschuldner sein.
2. Tritt ein lediglich wie ein Bürge haftender Mitdarlehensnehmer zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs der Bank dieser Ansprüche aus einer Lebensversicherung ab, kann die Abtretung selbst dann wirksam sein, wenn der Schuldner durch die Rückführung des Kredits aus seinen laufenden Einkünften wirtschaftlich krass überfordert würde.