RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1Zur Prospekthaftung bei Medienfonds
BGB§ 241
BGB§ 280
OLG München, Urt. v. 18.12.2007 – 5 U 3700/07 (rechtskräftig), BKR 2008, 209 = WM 2008, 872OLG MünchenUrt.18.12.20075 U 3700/07rechtskräftigBKR 2008, 209WM 2008, 872
Leitsätze:
1. Sagt der Prospekt eines Medienfonds den Beitrittsinteressenten zu, dass „mindestens 115 % des Kommanditkapitals ohne Agio“ zum Ende der Laufzeit des Fonds durch Schuldübernahme/Garantie einer Großbank abgesichert sind, so bedarf es einer Erläuterung der für den Erhalt der Garantieerklärung hinzugebenden Gegen- und/oder Sicherheitsleistung insbesondere dann, wenn die Schuldübernahme/Garantie einen Betrag von mehr als 200 Mio. Euro ausmacht.
2. Wird ein Anlagemodell einerseits infolge einer Absicherung des Kommanditkapitals der Gesellschaft als „Garantiefonds“ und andererseits mit der Aussicht auf hohe Verlustzuweisungen aus einkommensteuerlicher Mitunternehmerschaft beworben, so besteht Anlass zu näherer Darlegung, weshalb und inwieweit die (künftigen) Gesellschafter trotz der Absicherung des Gesellschaftskapitals einem Unternehmerrisiko ausgesetzt sein sollen.