RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 4, § 280 Abs. 1; ZPO § 520Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei mehreren vom Erstgericht festgestellten Pflichtverletzungen, den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlagevermittlung und -beratung sowie zu den Voraussetzungen für eine Verjährungshemmung durch einen Güteantrag an die öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Freien Hansestadt Hamburg (ÖRA)
BGB§ 204
BGB§ 280
ZPO§ 520
OLG München, Beschl. v. 12.11.2007 – 19 U 4170/07, WM 2008, 733OLG MünchenBeschl.12.11.200719 U 4170/07WM 2008, 733
Leitsätze:
1. Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinandersetzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den gesamten Streitstoff betrifft (hier: mehrere Pflichtverletzungen bei der Vermittlung und Finanzierung einer Immobilienanlage).
2. Ein bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Hansestadt Hamburg (ÖRA) eingereichter Güteantrag hemmt die Verjährung nur dann nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, wenn er den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau bezeichnet.