RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 273, 371, 1179a; ZPO §§ 260, 727Zur Herausgabe eines durch vollständige Zahlung erledigten Vollstreckungstitels (hier: der vollstreckbaren Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde)
BGB§ 273
BGB§ 371
BGB§ 1179a
ZPO§ 260
ZPO§ 727
OLG München, Urt. v. 23.08.2007 – 19 U 2703/07 (rechtskräftig), WM 2008, 580OLG MünchenUrt.23.8.200719 U 2703/07rechtskräftigWM 2008, 580
Leitsätze:
1. Bei einer Verbindung von Vollstreckungsabwehrklage und Titelherausgabeklage liegt ein Fall der sogenannten „unechten Eventualklagehäufung“ vor. Über den Herausgabeanspruch darf deshalb nur und erst entschieden werden, wenn über die Vollstreckungsabwehrklage positiv entschieden wurde.
2. Die Herausgabe einer durch vollständige Zahlung erledigten vollstreckbaren Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde kann nicht aufgrund eines gesetzlichen Löschungsanspruchs wegen nachrangiger Grundschulden verweigert werden.