RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 852 a. F.Verjährungsauslösende Kenntnis von Anlagebetrug erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten
BGB a. F.§ 852
OLG Nürnberg, Urt. v. 30.01.2007 – 1 U 2691/05, NJW 2008, 1453OLG NürnbergUrt.30.1.20071 U 2691/05NJW 2008, 1453
Leitsatz:
Bei einem komplexen Betrugssachverhalt (hier: Anlagebetrug unter Nutzung eines Firmengeflechts) ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, gestützt auf „erste Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft“ oder die Kenntnis der Existenz von Haftbefehlen eine Schadensersatz- oder Feststellungsklage zu erheben. Die für den Beginn der Verjährungsfrist (hier: nach § 852 Abs. 1 a. F. BGB) erforderliche Kenntnis von Schaden und Schädiger liegt in einem solchen Fall erst bei Kenntnis des we-ZBB 2008, 197sentlichen Ermittlungsergebnisses – etwa durch Akteneinsicht in die Ermittlungsakten – vor.