RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
HGB § 87aProvisionsanspruch des Handelsvertreters trotz Nichtausführung des Geschäfts wegen Insolvenz des Unternehmers
HGB§ 87a
BGH, Urt. v. 05.03.2008 – VIII ZR 31/07 (OLG Frankfurt/M.), DB 2008, 1152 = WM 2008, 923BGHUrt.5.3.2008VIII ZR 31/07DB 2008, 1152WM 2008, 923OLG Frankfurt/M.
Amtliche Leitsätze:
1. Die Bestimmung des § 87a Abs. 2 HGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die Nichtleistung des Dritten darauf zurückzuführen ist, dass der Unternehmer seinerseits das Geschäft nicht ausführt, oder wenn die Nichtleistung des Dritten auf vom Unternehmer zu vertretenden Gründen beruht; in solchen Fällen hat die Regelung des § 87a Abs. 3 Vorrang vor § 87a Abs. 2 HGB.
2. Unternehmer i. S. d. § 87a Abs. 3 HGB ist im Verhältnis zu einem Untervertreter nicht der Hauptvertreter, sondern dessen Auftraggeber (Fortführung von BGHZ 91, 370 ff).
3. Zu vertreten hat der Unternehmer die Umstände, auf denen die Nichtausführung des Geschäfts beruht, nicht nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen insoweit persönliches Verschulden zur Last fällt (§§ 276, 278 BGB), sondern darüber hinaus auch dann, wenn diese Umstände dem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind; die Insolvenz des Unternehmers fällt grundsätzlich in dessen Risikosphäre (Abgrenzung zu RGZ 63, 69 ff).