RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AuslInvestmG §§ 1, 7, 8; BGB § 852 a. F., §§ 195, 823; StGB § 263Anzeige von Investmentgeschäften bei der BaFin unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen
AuslInvestmG§ 1
AuslInvestmG§ 7
AuslInvestmG§ 8
BGB a. F.§ 852
BGB§ 195
BGB§ 823
StGB§ 263
OLG Koblenz, Urt. v. 15.02.2007 – 5 U 1248/06 (rechtskräftig), WM 2007, 742OLG KoblenzUrt.15.2.20075 U 1248/06rechtskräftigWM 2007, 742
Leitsätze:
1. Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist auch § 8 AuslInvestmG. Die Vorschrift ist jedoch nur bei einer diversifizierten Anlagestruktur anwendbar.
2. Die Behauptung der Investmentgesellschaft, ihre Tätigkeit beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen angezeigt zu haben, ist unerheblich, wenn nicht dargelegt wird, dass der Anzeige die nach § 7 Abs. 2 AuslInvestmG erforderlichen Unterlagen beigefügt waren.
3. Bei einer den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechenden Anzeige kann es gleichwohl am Verschulden fehlen, wenn der Investmentgesellschaft ein Negativattest erteilt wurde.