RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Buchst. b; HWiG §§ 1, 2Kein Recht zum HWiG-Widerruf eines Darlehensvertrags bei Nichtausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Immobilienfondsbeitritts trotz ordnungsgemäßer Belehrung
VerbrKrG§ 4
HWiG§ 1
HWiG§ 2
OLG Brandenburg, Urt. v. 17.01.2007 – 3 U 228/05, WM 2007, 826 = ZfIR 2007, 294 (LS)OLG BrandenburgUrt.17.1.20073 U 228/05WM 2007, 826ZfIR 2007, 294 (LS)
Leitsätze:
1. Die nach § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 Buchst. b VerbKrG erforderliche Gesamtbetragsangabe ist nicht nur unvollständig, sondern fehlt, wenn bei Kreditverträgen mit einer längeren Laufzeit als der zunächst vereinbarten Zinsbindungsfrist der Vertrag nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Teilbetrag ausweist.
2. Ein Verbraucher, der bei einem Anlagegeschäft ein Widerrufsrecht trotz ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausübt, tut dies regelmäßig bewusst. Hierbei bezieht er normalerweise auch die wirtschaftlich damit eng verbundene Finanzierungsentscheidung in seine Überlegung mit ein (vgl. BGH, Urt. v. 9. 5. 2006 – XI ZR 114/05, BKR 2006, 405).
3. Der Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage über ein Darlehen ist nach dem vollen Wert der noch offenen Darlehensvaluta zu bemessen. Die nach dem Darlehensvertrag zu zahlenden Zinsen erhöhen den Streitwert der negativen Feststellungsklage nicht.