RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 364 Abs. 2Risiko des Darlehensnehmers für Darlehenslücke einer als Tilgungsersatzleistung abgetretenen Kapitallebensversicherung
BGB§ 364
OLG Koblenz, Urt. v. 07.12.2006 – 5 U 735/06, BKR 2007, 212 = WM 2007, 497OLG KoblenzUrt.7.12.20065 U 735/06BKR 2007, 212WM 2007, 497
Leitsätze:
1. Ist die Ablaufleistung einer zur Kredittilgung an eine Bank abgetretenen Kapitallebensversicherung niedriger als erwartet, kann in der Regel nicht von einer Leistung an Erfüllungs statt ausgegangen werden. Für eine abweichende Parteivereinbarung ist der Bankkunde beweispflichtig.
2. Gegenüber einem geschäftserfahrenen Kunden (hier: Inhaber eines mittleren Hotelbetriebes) ist die Bank nicht verpflichtet, vorvertraglich auf das Risiko der Unterdeckung hinzuweisen.